Topmeldungen
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Plön.Schnack auf dem Wochenmarkt fällt am 11. April aus
Rundgespräch der Plöner Verwaltung mit Menschen mit Behinderung am 26.03.2025
Plön - Mehr als eine Stadt.
Für folgende reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde:
Wenn Sie eine der oben genannten reisegewerbekartenfreien Tätigkeit ausüben, haben Sie den Beginn Ihres Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit Sie es nicht bereits nach anderen Normen der Gewerbeordnung angemeldet wurde.
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn