Topmeldung 1
Krankheitsbedingt muss der Stadtteil-Spaziergang mit Bürgermeisterin Mira Radünzel leider ausfallen.
Topmeldung 2
Die Brutzeit beginnt: Hunde bitte unbedingt anleinen!
Mehr als eine Stadt
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Dokumente der oder des Verstorbenen:
60,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.4.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind: