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Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Plön.Schnack auf dem Wochenmarkt fällt am 11. April aus
Rundgespräch der Plöner Verwaltung mit Menschen mit Behinderung am 26.03.2025
Plön - Mehr als eine Stadt.
Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister ist – neben der Gemeindevertretung beziehungsweise Stadtvertretung - ein Organ der Gemeinde.
In kreisfreien Städten und in Großen kreisangehörigen Städten kann die Hauptsatzung die Amtsbezeichnung "Oberbürgermeisterin" für die Bürgermeisterin oder "Oberbürgermeister" für den Bürgermeister vorsehen.
In hauptamtlich verwalteten Gemeinden gehört zu ihren oder seinen Aufgaben unter anderem,
Sie oder er ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde.
In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit über 4000 bis 8000 Einwohnerinnen und Einwohner kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird; die Verwaltungsgeschäfte werden wie bei allen anderen ehrenamtlichen Gemeinden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt. Siehe auch: