Sprungziele
Inhalt
Datum: 30.01.2023

Bekanntmachung der Gemeinde Bösdorf über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 16 „Vorderster Kamp“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bösdorf am 08.12.2022 gebilligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Vorderster Kamp“ und die dazugehörige Begründung liegen 09.02.2023 vom bis 10.03.2023 einschließlich im Erdgeschoss des Plöner Rathauses, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.boesdorf-holstein.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet nördlich der Straße „Vorderster Kamp“ und westlich der Straße „Siedlung“ im Ortsteil Kleinmeinsdorf und ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zu folgenden Themenfeldern sind umweltrelevante Informationen verfügbar: Biotopverbund, Schutzgut Pflanzen (Knicks, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzgebote), Schutzgut Tiere (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Artenschutzmaßnahmen), Schutzgut Boden (Bodennutzung, Flächenversiegelung, Baugrund), Schutzgut Wasser (Niederschlagswasser), Schutzgut Mensch (Lärm- und Geruchsimmissionen), Landschaftsbild.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie die Unterlagen zu umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Bösdorf, den 30.01.2023

Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister

gez. Engelbert Unterhalt (L.S.)