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Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung (GO), jeweils in ihrer geltenden Fassung, wird nach Beschluss der Feuerlöschverbandsversammlung vom 06. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 20.200 EURO
in der Ausgabe auf 20.200 EURO
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 12.300 EURO
in der Ausgabe auf 12.300 EURO
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EURO
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EURO
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EURO
§ 3
Die Verbandsumlage wird auf 0,59350 % der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EURO.
Die Genehmigung der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Plön, den 06. Dezember 2022
L.S.
Feuerlöschverband Groß-Plön
gez. Lars Winter
Verbandsvorsteher
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, Zimmer 26, ausliegen.
Plön, 21. Februar 2023
L.S.
Feuerlöschverband Groß-Plön
gez. Lars Winter
Verbandsvorsteher