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Öffentliche Bekanntmachung über Entgeltordnung für die "Schlossgarage Plön"
Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung vom 04. Oktober 2023 folgende Entgeltordnung für die „Schlossgarage Plön“ beschlossen:
§ 1 Entgelterhebung
Für die Benutzung der von der Stadt Plön verwalteten Stellplätze in der Schlossgarage Plön wird ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltsätze erhoben. In dem Entgelt ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz enthalten.
§ 2 Entgeltstruktur
A) Einmalige Nutzer:
1) bis zu 1 Stunde 3,00 €
2) bis zu 2 Stunden 5,00 €
3) Tagestarif: ab 2 Stunden (bis 24.00 Uhr) 7,00 €
4) Abendtarif (00.00 bis 6.00 Uhr) 6,00 €
B) Dauerbenutzer
Dauer-Parkausweis (0-24 Uhr an 365 Tagen im Jahr) 75,00 € / Monat
§ 3 Ausnahmen
Die Bürgermeisterin der Stadt Plön kann aus besonderen Gründen Ausnahmen dieser Entgeltordnung zulassen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt ab 01. Dezember 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 08. Mai 2018, in Kraft getreten am 01. Juli 2018, außer Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 27. Oktober 2023
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
gez. Mira Radünzel-Schneider -L.S.-
(Mira Radünzel-Schneider)
Veröffentlicht:
Plön, den 30. Oktober 2023
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
gez. Mira Radünzel-Schneider -L.S.-
(Mira Radünzel-Schneider)