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Datum: 06.10.2022

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2022

I.

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 17. August 2022 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 23.399.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 24.581.100 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 1.181.500 EUR

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.177.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.630.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.174.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.722.000EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.470.500 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.088.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 104,862 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1Ohne interne Leistungsbeziehungen

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 425 %
2. Gewerbesteuer 390 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen,
für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.09.2022 erteilt.

Plön, den 04. Oktober 2022

- LS -

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister


Lars Winter

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 29. September 2022 auf den Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.470.500 € sowie auf den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.088.000 €.

III.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Sprechzeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.

Plön, den 04. Oktober 2022

- LS -

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister


gez. Lars Winter