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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
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Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat am 03. November 2004 beschlossen, die als öffentlicher Parkplatz Bullenwarder gewidmete Verkehrsfläche zwischen Kreisheimatmuseum und der B 76 einzuziehen.
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
Der Plan über die einzuziehende Fläche liegt im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3-4, 24306 Plön, Zimmer Nr. 57 vom 09. November bis zum 09. Dezember 2004 während der Öffnungszeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht aus.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Diese sind bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zum Protokoll beim Rathaus der Stadt Plön (siehe oben) zu erheben.
Plön, den 8. November 2004
Ulf Demmin