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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
PlönRadeln Tour am 06.09.2026 um 14:00 Uhr; Treffpunkt Plöner Marktplatz
I.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 05.12.2012 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Ergebnisplan der
2. im Finanzplan der
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 455.600 EUR auf 447.600 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 75.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 8.000.000 EUR auf 8 .000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 69,10 Stellen auf 70,02 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.12.2012 erteilt.
Plön, den 19.12.2012
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
-L.S.- gez.
Jens Paustian
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 19.12.2012
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
-L.S.- gez.
Jens Paustian