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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
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Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Plön am 12. Dezember 2004 gemäß § 54 Ziffer 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) für gültig erklärt.
Die Entscheidung über die Wahlprüfung ist nunmehr rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 84 Abs. 2 GKWO öffentlich bekannt gemacht.
Plön, den 27. Januar 2005
Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
-L.S.-
gez. Ulf Demmin
Ulf Demmin