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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 09. Dezember 2009 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Artikel I
§ 3 A. erhält folgende Fassung:
Gebühren
A. Für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Gartenstraße 9/11 ist folgende Gebühr zu entrichten:
2,48 € je m² und Monat.
Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale in Höhe von 4,35 € je m² und Monat erhoben.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 10. Dezember 2009
Stadt Plön
-Der Bürgermeister-
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)