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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
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Aufgrund der §§ 4, 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 31 und 31 a des Landeswassergesetzes (LWG) Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung Plön vom 10.12.2008 die folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Plön vom 21.12.2005 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Plön, den 11.12.2008
gez. Paustian
Bürgermeister