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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
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Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 14. Dezember 2005 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Plön vom 03. Mai 1999 in der zurzeit geltenden Fassung wie folgt geändert:
Artikel I
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5
Steuersatz
Die Steuer beträgt 12 v.H. des Mietwertes.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 19. Dezember 2005
Stadt Plön
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Karl Winter
Erster Stadtrat