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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
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Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein, der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sowie des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Plön, jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 12. Dezember 2007 die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön vom 18. Dezember 2000 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 24. November 2004, wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge des Grundstücks:
a) bei 1 x wöchentlicher Reinigung 3,22 Euro
b) bei 5 x wöchentlicher Reinigung 16,10 Euro
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.
Plön, den 13. Dezember 2007
Stadt Plön
Der Bürgermeister
- L.S. -
gez. Unterschrift
Jens Paustian