Grundsätze für die Verleihung der Bürgermeister-Kinder-Medaille durch die Stadt Plön
I. |
Die Bürgermeister-Kinder-Medaille wird durch die Ratsversammlung verliehen. Die Ratsversammlung entscheidet gem. § 3 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Plön ohne Aussprache über die Verleihung aufgrund eines Vorschlags des zuständigen Ausschusses (zur Zeit: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten).
II. |
Mit der Bürgermeister-Kinder-Medaille werden Personen ausgezeichnet, die in Plöner Vereinen, Verbänden u. a. oder als Einzelpersonen im sozialen, kulturellen, sportlichen oder anderem öffentlichen Bereich besondere Verdienste durch haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben haben.
Das Alter der oder des Vorgeschlagenen soll allein eine Verleihung nicht begründen. Die für die Auszeichnung vorgesehene Person soll allgemeine Achtung genießen.
III. |
Die oder der Vorgeschlagene soll grundsätzlich Plöner Einwohnerin oder Einwohner sein; es können aber auch Personen geehrt werden, die außerhalb Plöns wohnen.
IV. |
Die Verleihung der Bürgermeister-Kinder-Medaille soll auch für Personen in Betracht kommen, deren Arbeit sonst nicht im Blickpunkt der Allgemeinheit / Öffentlichkeit steht.
V. |
An Personen, die für ihre Leistungen bereits durch den Kreis Plön, das Land Schleswig-Holstein oder die Bundesrepublik Deutschland geehrt wurden, soll die Bürgermeister-Kinder-Medaille grundsätzlich nicht verliehen werden.
VI. |
Die Bürgermeister-Kinder-Medaille soll grundsätzlich in jedem Jahr im Rah-men des Neujahrsempfangs der Stadt Plön an eine verdiente Person verliehen werden.
VII. |
Die zu ehrenden Personen erhalten eine Ehrenurkunde und eine aus Bronze gefertigte Medaille. Die Medaille mit einem Durchmesser von rd. 6,8 cm zeigt auf der Vorderseite Mittig ein erhabenes Portrait des ehemaligen Plöner Bürgermeisters nach zeitgenössischem Vorbild und ist in den oberen 2/3 versehen mit der erhaben ausgeführten Rundschrift „Bürgermeister-Kinder-Medaille“ sowie im unteren Drittel mit der Rundschrift „Der Stadt Plön“, jeweils beidseitig getrennt durch zwei erhabene punktförmige Markierungen.
Die Rückseite weist die erhaben ausgeführte Rundschrift „Für Verdienste um unsere Stadt“ auf. Mittig befindet sich die erhabene Aufprägung des Stadtwap-pens mit den Maßen 3 cm zu 3,3 cm. Unterhalb des Wappenschildes befindet sich eine Eichel, von der beidseitig zwei halbliegende Eichenblätter abgehen.
VIII. |
Die Medaille geht in das Eigentum der geehrten Person über.
IX. |
Der Verleihungsvorschlag soll der Ratsversammlung vom zuständigen Ausschuss spätestens zwei Monate vor dem Neujahrsempfang des kommenden Jahres unterbreitet werden.