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Richtlinien der Stadt Plön zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Freizeitfahrten und internationalen Begegnungen


Grundsätzliches
1. Die Stadt Plön fördert gem. dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Teilnahme junger Menschen aus Plön an Freizeitfahrten und internationalen Begegnungen bis zum 27. Lebensjahr sowie Jugendgruppenleiter/innen.

2. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und zwar nach Reihenfolge des Einganges und nur für das jeweilige Haushaltsjahr.

3. Bezuschusst werden auch Plöner Teilnehmer aus auswärtigen Gruppen sowie Teilnehmer an Maßnahmen von Plöner Gruppe aus Plöns Partnerstätten.

Art und Höhe der Zuwendungen
1. Es werden je Tag und Teilnehmer folgende Zuwendungen gewährt:
a) Für In- und Auslandsfahrten 1,50 €
b) Für internationale Begegnungen 2,20 €
c) Eine Freizeit wird nur dann als internationale Jugendbegegnung gefördert, wenn ein Rückbesuch der Austauschgruppe erfolgt. Dem Antrag muss ein Einladungsschreiben beiliegen.









2.
a) pro angefangene 10 Teilnehmer unter 27 Jahren wird ein Jugendgruppenleiter gefördert.
b) Bei auswärtigen Gruppen wird pro 7 Plöner Teilnehmer ein Jugendgruppenleiter gefördert.

Voraussetzungen für die Gewährung von Mitteln aus dem Haushalt der Stadt Plön
1. Die Fahrtdauer muss mindestens 2 Tage incl. einer Übernachtung betragen.

2. Die Gruppe muss mindestens 5 Teilnehmer unter 27 Jahren umfassen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadtjugendpflegerin.

3. Es muss ein ausgefüllter Antrag vorliegen.

4. Es muss eine eigenhändig von den Teilnehmenden unterschriebene Teilnehmerliste vorliegen.

5. Der Antrag muss bis spätestens zum 30.11. d. jeweiligen Jahres vorliegen. (Berücksichtigung nach Reihenfolge des Einganges).

6. Die Mittel dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden.

7. Die Abrechnungsunterlagen müssen einsehbar sein.

Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit der Änderung II. 1 a zum 01.01.2004 in Kraft.

Plön, den 15.12.2003

Stadt Plön
Der Bürgermeister

\- L.S. -

gez.
Ulf Demmin