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Datum: 12.09.2019

Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Aufgrund § 36 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) weist die Stadt Plön darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2021 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen können.

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich gem. § 58 b Soldatengesetz verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.

Aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich bis zum 31.3. folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.


Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.2.2020 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Plön, Einwohnermeldeamt, Schlossberg 3-4 in 24306 Plön zu erklären.


Plön, den 12.09.2019


Stadt Plön
Der Bürgermeister
Lars Winter