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Datum: 13.10.2018

Öffentliche Bekanntmachung über die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Plön (Obdachlosensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 02. Mai 2018 folgende Satzung erlassen:


Artikel 1

§ 7 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

(1) Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Plön, Gartenstraße 9-11 beträgt 2,27 Euro pro Monat und Quadratmeter.

(2) Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale (sogen. Nebenkosten) in Höhe von 3,25 Euro pro Monat und Quadratmeter erhoben.


Artikel 2

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.


Ausgefertigt:

Plön, den 12.10.2018

(L.S.)

Stadt Plön

-Der Bürgermeister-

gez. Lars Winter


Veröffentlicht:

Plön, den 13.10.2018

(L.S.)

Stadt Plön

-Der Bürgermeister-

gez. Lars Winter