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Öffentliche Bekanntmachung über die 8. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Plön
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Märzl 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 12. Dezember 2018 die 8. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erlassen:
§ 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
Die Steuer beträgt 14 v. H. des Mietwertes.
.§ 2
Die 8. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Plön tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 13. Dezember 2018 Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.- gez. Lars Winter
Lars Winter
Veröffentlicht:
Plön, den 21. Dezember 2018 Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.- gez. Lars Winter
Lars Winter