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Datum: 26.10.2018

Öffentliche Bekanntmachung über die 8. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens »Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön«

Aufgrund von § 106 a i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), und § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), wird nach Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 27. September 2018 folgende 8. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“ erlassen:

Artikel 1

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 5 Verwaltungsrat

(1) Der Verwaltungsrat besteht aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister sowie dreizehn weiteren Mitgliedern. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Stadt mit ihrer oder seiner Vertretung beauftragen. Die Stadt Plön benennt elf Mitglieder und elf stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsrat. Die Gemeinden Ascheberg und Rathjensdorf benennen je ein Mitglied und je ein stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat. Diese haben nur ein eingeschränktes Stimmrecht im Verwaltungsrat. Ihnen wird ein Stimmrecht eingeräumt, soweit es abwasserrechtliche Belange/Anträge nach § 2 Abs. 1 a) der Organisationssatzung (z.B. Gebühren, Investitionsplan, Stellenplan, Netzübernahmen) einschließlich des entsprechenden Satzungsrechts betrifft.

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die dreizehn weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter(innen) werden durch die Ratsversammlung der Stadt Plön für die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist ein(e) Nachfolger(in) für die restliche Amtszeit zu bestellen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen über die entsprechende Sachkunde verfügen und haben sich entsprechend fortlaufend fortzubilden. Abweichend von Satz 1 endet die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die der Ratsversammlung der Stadt Plön oder den Gemeindevertretungen von Ascheberg oder Rathjensdorf angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Ratsversammlung oder der Gemeindevertretung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Ausgefertigt:

Plön, den 24. Oktober 2018
Stadt Plön
Der Bürgermeister

- L. S. - Lars Winter

Bekanntgemacht:

Plön, den 26. Oktober 2018
Stadt Plön
Der Bürgermeister

- L. S. - Lars Winter