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Datum: 05.04.2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2019

I.

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. Dezember 2018 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf 18.013.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 20.063.000 EUR

einem Jahresfehlbetrag von 2.049.900 EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.149.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.281.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.542.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.120.500 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.252.200 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 297.400 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 83,443 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 %
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 425 %

   2. Gewerbesteuer 390 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21. März 2019 erteilt.

Plön, den 05. April 2019

Stadt Plön
Der Bürgermeister

Lars Winter

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 21. März 2019 auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.572.200 €.

III.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.

Plön, den 05. April 2019

Stadt Plön
Der Bürgermeister

Lars Winter