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Datum: 27.12.2005

Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2005

I.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2005

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 09.11.2005 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen vermindert um 32.800,00 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 13.358.600,00 EUR nunmehr festgesetzt auf 13.325.800,00 EUR,

die Ausgaben erhöht um 274.900,00 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 15.860.600,00 EUR nunmehr festgesetzt auf 16.135.500,00 EUR.

2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen vermindert um 350.200,00 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.459.000,00 EUR nunmehr festgesetzt auf 2.108.800,00 EUR,

die Ausgaben vermindert um 350.200,00 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.459.000,00 EUR nunmehr festgesetzt auf 2.108.800,00 EUR.

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 533.900,00 EUR auf 471.100,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 318.000,00 EUR auf 943.000,00 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 5.000.000,00 EUR -unverändert- 5.000.000,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 95,19 Stellen -unverändert- 95,19 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) gegenüber bisher 310% -unverändert- 310%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) gegenüber bisher 330% -unverändert- 330%

2. Gewerbesteuer gegenüber bisher 340% -unverändert- 340%

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 22.12.2005 erteilt.

Plön, den 27.12.2005


S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

gez. Jens Paustian

Bürgermeister

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 450.000,00 EUR.

III.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltsatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses bei der Fachgruppe Finanzen, Schlossberg 12, ausliegen.


Plön, den 27. Dezember 2005
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

gez. Jens Paustian

Bürgermeister