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Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 24. September 2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden |
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
90.000,00 € |
3.767.200,00 € |
3.857.200,00 € |
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die Ausgaben |
90.000,00 € |
3.767.200,00 € |
3.857.200,00 € |
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im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
817.200,00 € |
1.602.700,00 € |
785.500,00 € |
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die Ausgaben |
817.200,00 € |
1.602.700,00 € |
785.500,00 € |
§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 500.000,00 € auf 0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 1.100.000,00 € auf 3.012.900,00 €
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den 26. September 2019
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
- L.S.- gez. Lars Winter
(Schulverbandsvorsteher)
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.
Plön, den 02. Oktober 2019
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
- L.S.- gez. Lars Winter
(Schulverbandsvorsteher)