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Datum: 02.10.2019

Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 24. September 2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

       
 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
einschließlich der Nachträge

     

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

im Verwaltungshaushalt

       

die Einnahmen

90.000,00 €

 

3.767.200,00 €

3.857.200,00 €

         

die Ausgaben

90.000,00 €

 

3.767.200,00 €

3.857.200,00 €

         

im Vermögenshaushalt

       
         

die Einnahmen

 

817.200,00 €

1.602.700,00 €

785.500,00 €

         

die Ausgaben

 

817.200,00 €

1.602.700,00 €

785.500,00 €


§ 2

Es wird neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 500.000,00 € auf 0,00 €

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 1.100.000,00 € auf 3.012.900,00 €

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

Plön, den 26. September 2019

Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher

- L.S.- gez. Lars Winter

(Schulverbandsvorsteher)

II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.

Plön, den 02. Oktober 2019

Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher

- L.S.- gez. Lars Winter

(Schulverbandsvorsteher)