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Datum: 26.08.2008

Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirats

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 452) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 3. September 2008 folgende

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirats erlassen:


§ 1

In § 1 und § 2 wird jeweils Abs. 4, in § 7 Abs. 10 gestrichen.

§ 2

§ 3 erhält folgende Fassung:

Teilnahme und Antragsrecht

(1) Der Seniorenbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihm vertretenen Seniorinnen und Senioren betreffen, zu unterrichten. Die Geschäftsordnung der Ratsversammlung bestimmt die Art der Unterrichtung.

(2) Der Seniorenbeirat ist zu den Ausschüssen zu laden, wenn Tagesordnungspunkte den von ihm vertretenen Personenkreis betreffen.
Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirats oder ein Vertreter kann an diesen Sitzungen teilnehmen, das Wort bei den o.a. Tagesordnungspunkten verlangen und Anträge stellen.


§ 3

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirats tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.


Stadt Plön
Der Bürgermeister

gez. Unterschrift
Jens Paustian