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Datum: 05.05.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Stadt Plön anlässlich des Himmelfahrtstages am 18.05.2023

Gemäß § 174 in Verbindung mit § 176 Abs. 1 Ziff. 2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) in der zurzeit gültigen Fassung erlasse ich folgende

Allgemeinverfügung

1. Am 18.05.2023, ab 07:00 Uhr, bis zum 19.05.2023, 07:00 Uhr, ist das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen (wie z.B. Flaschen und Gläser) sowie das           Mitführen von Waffen und sonstigen Gegenständen, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Herbeiführung erheblicher Schäden an Sachen          geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, in den unter 3. aufgeführten Bereichen untersagt.

2. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der derzeit geltenden Fassung wird angeordnet.

3. Räumlicher Geltungsbereich zu Ziffer 1:

- Badestelle samt Badewiese am Trammer See, Am Schiffsthal, 24306 Plön,

- Gesamtes Schulgelände der Schule am Schiffsthal.


Begründung:

Der Feiertag Christi Himmelfahrt wird regelmäßig auch als "Vatertag" begangen. In diesem Zusammenhang wird erfahrungsgemäß bei einem Großteil der Feiernden der Alkoholgenuss eine große Rolle spielen. In den letzten Jahren haben sich die Grün- und Erholungsflächen der Stadt Plön aus diesem Anlass zu einem sehr beliebten Ziel für Feiernde entwickelt.

Von den dort versammelten Personen wurden die leeren Glasbehältnisse überwiegend nicht ordnungsgemäß entsorgt, fallengelassen oder bewusst zerschlagen. Die zersplitterten Glasbehältnisse wurden oftmals eine Gefahr für Spaziergänger und Badegäste.

Im Nachklang zu den Feierlichkeiten am Vatertag war es in den vergangenen Jahren notwendig, die Badestelle am Trammer See mit hohem Personal- und Kostenaufwand zu reinigen. Auch waren Vandalismusschäden an Schuleigentum zu verzeichnen.

Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Abwehr der erheblichen Gefahren für Körper und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen ist deshalb unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gesammelten Erfahrungen diese Allgemeinverfügung unabdingbar notwendig und verhältnismäßig.

Begründung der sofortigen Vollziehung:

Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 VwGO ist im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten. Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung besteht ein besonderes öffentliches Interesse, da die sofortige Durchsetzung der Anordnung mit Rücksicht auf die erheblichen Gefahren, die von Glasscherben ausgehen würden, keinen Aufschub duldet.

Am Himmelfahrtstag müssen die örtlichen Ordnungsbehörden und die Polizei im Interesse der Wahrung der öffentlichen Sicherheit in der Lage sein, die angeordneten Maßnahmen, ggf. auch im Rahmen des Verwaltungszwanges, kurzfristig durchzusetzen. Auch aus diesem Grund ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung geboten. Das individuelle Privatinteresse hat hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzustehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung an rathaus@ploen.sh-kommunen.de-mail.de einzulegen.

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung.

Nach § 80 Abs. 5 VwGO kann das Verwaltungsgericht Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, auf Antrag die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig und ist an das oben genannte Verwaltungsgericht zu richten.

Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 110 Abs. 4 Satz 4 LVwG mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben.

Plön, den 02.05.2023

                                                                                   Stadt Plön

                                                                                   Die Bürgermeisterin

                                                                                   Radünzel-Schneider