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Datum: 24.01.2006

Öffentliche Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Schlossgarage Plön

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung vom 21. September 2005 folgende Entgeltordnung für die „Schlossgarage Plön“ beschlossen:


§ 1
Entgelterhebung

Für die Benutzung der von der Stadt Plön verwalteten Stellplätze in der Schlossgarage Plön wird ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltsätze erhoben. In dem Entgelt ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz enthalten.


§ 2
Entgeltstruktur

A) Einmalige Nutzer:

1) bis zu 1 Stunde 1,00 €

2) bis zu 2 Stunden 2,00 €

3) Tagestarif: ab 2 Stunden ( bis 19.00 Uhr) 3,00 €

4) Abendtarif (19.00 bis 6.00 Uhr) 2,00 €


B) Dauerbenutzer

1) Dauer-Parkausweis (0-24 Uhr an 365 Tagen im Jahr) 40,00 € / Monat

2) Job-Ticket 30,00 € / Monat
Montag bis Freitag 6.00 bis 19.00 Uhr
Samstags von 6.00 bis 14.00 Uhr


§ 3
Ausnahmen

Der Bürgermeister der Stadt Plön kann aus besonderen Gründen Ausnahmen dieser Entgeltordnung zulassen.


§ 4
Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt rückwirkend ab 15. September 2005 in Kraft.


Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.


Plön, den 24. Januar 2006
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Paustian