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Datum: 14.05.2008

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön Plön für den südlichen Teil Stadtheide

Genehmigung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön Plön für das Gebiet zwischen der südlichen Begrenzung des Bebauungsplans Nr. 50, der Uferlinie des Suhrer Sees, der Südgrenze der ehemaligen Fünf-Seen-Kaserne, der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Fünf-Seen-Allee und den Flurstücksgrenzen des DANA-Pflegeheimes

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 25. Februar 2008, Az.: IV 643-512.111-57.57 (73. Ä.), die von der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 12. September 2007 beschlossene 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön für das Gebiet zwischen der südlichen Begrenzung des Bebauungsplans Nr. 50, der Uferlinie des Suhrer Sees, der Südgrenze der ehemaligen Fünf-Seen-Kaserne, der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Fünf-Seen-Allee und den Flurstücksgrenzen des DANA-Pflegeheimes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Plön, Schloßberg 3/4, Fachgruppe Bau, Planung und Umwelt, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Plön, den 14. Mai 2008

(LS) S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
Bürgermeister