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Datum: 09.02.2006

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Feuerlöschverbandes Groß-Plön für das Haushaltsjahr 2006

I.
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Feuerlöschverbandes Groß-Plön für das Haushaltsjahr 2006


Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss durch die Verbandsversammlung vom 24.01.2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 5.600,00 EUR
in der Ausgabe auf 5.600,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 3.900,00 EUR
in der Ausgabe auf 3.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR

§ 3

Die Verbandsumlage wird auf 0,29368 % der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500,00 EUR. Die Genehmigung der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Plön, den 09.02.2006

Feuerlöschverband Groß-Plön

gez. Unterschrift


(Jens Paustian)
Verbandsvorsteher


II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Schloßberg 3-4, Zimmer 26, ausliegen.


Plön, den 09.02.2006
Feuerlöschverband Groß - Plön
gez. Unterschrift
(Jens Paustian)
Verbandsvorsteher