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Datum: 19.07.2001

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Plön über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51 für den Bereich zw. der Straße Stadtheide, dem Großen Madebröckensee, dem Durchfluss zw. Großem und Kleinem Madebrökensee und der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 37/10

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Plön für den Versorgungsbereich Plön-Stadtheide

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2000 den Bebauungsplan Nr. 51 der Stadt Plön für den Bereich zwischen der Straße Stadtheide, dem Großen Madebröckensee, dem Durchfluss zwischen Großem und Kleinem Madebrökensee und der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 37/10 nach § 6 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Der B-Plan tritt mit Beginn des 20. Juli 2001 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Plön, Stadtbauamt, Schloßberg 3-4, in Plön, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Plön, den 19. Juli 2001

S t a d t P l ö n

(Ulf Demmin)
Bürgermeister