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Datum: 30.05.2008

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 -2. Nachtrag-

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar .2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2007 (GVOBl Schl-Holst S. 452) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2008 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Plön folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 – 2. Nachtrag – erlassen:

§ 1

§ 9 Abs. 3 Ziff. 2 erhält folgende Fassung:

Der Hauptausschuss ist der zentrale Koordinierungs- und Steuerungsausschuss. Ihm obliegen das Finanz-, Steuer-, Abgaben-, Wohnungs- und Grundstückswesen sowie folgende Aufgabengebiete:
· Gewerbe-, Wirtschafts- und Wirtschaftsförderangelegenheiten,
· Tourismus,
· Märkte,
· Parkplätze,
· Feuerwehr.


§ 2

§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Zusammensetzung:
9 Mitglieder, davon bis zu 4 Bürgerinnen und Bürger, die der Ratsversammlung angehören können.
Aufgabengebiet:
- Stadtplanung,
- Umweltschutz,
- Naturschutz,
- Landschaftspflege,
- Gewässerschutz
- Energiekonzepte
- Verkehrsangelegenheiten
- Stadt- und Straßenreinigung


§ 3

§ 10 Abs. 1 Ziff. 3 wird gestrichen.


§ 4

§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Ratsversammlung übertragen.


§ 5

Die vorstehende Satzung tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön am 1. Juni 2008 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Plön vom 16. April 2008 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

Plön, den 30. Mai 2008

Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.-
Jens Paustian