Sprungziele
Inhalt
Datum: 28.12.2004

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön (4. Nachtrag)

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 15. Dezember 2004 die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön vom 18. Dezember 1990 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 06. Dezember 2003 wie folgt geändert:


Artikel 1

§ 11 erhält folgende Fassung:

Erhebungszeitraum, Vorauszahlungen, Festsetzung und Fälligkeit der Steuerschuld

(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt.

(2) Der Steuerpflichtige hat Vorauszahlungen auf die Steuer in der Höhe zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Steuer wird durch Abgabenbescheid für den jeweils zurückliegenden Erhebungszeitraum (Vorjahr) festgesetzt. Sie kann mit anderen Abgaben in einem Bescheid zusammengefasst werden. Die für das Steuerjahr geleisteten Vorauszahlungen werden auf den festgesetzten Steuerbetrag angerechnet. Gleichzeitig wird auf der Basis des festgesetzten Jahressteuerbetrages die Höhe der Vorauszahlung für das kommende Veranlagungsjahr festgesetzt.

(3) Der auf die Jahressteuer zu leistende Vorauszahlungsbetrag wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für die Vergangenheit nachzuzahlende Steuerbeträge werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Artikel 2

Diese Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft.


Plön, den 20. Dezember 2004

Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Ulf Demmin

Ulf Demmin


Veröffentlicht:

Plön, den 28. Dezember 2004

Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Ulf Demmin

Ulf Demmin