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Datum: 21.12.2005

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön, 5. Nachtrag

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung , wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 14. Dezember 2005 die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön vom 18. Dezember 1990 in der zurzeit geltenden Fassung wie folgt geändert:

Artikel I

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 4
Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 80,00 €
für den zweiten
und jeden weiteren Hund 120,00 €

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.


Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.


Plön, den 21. Dezember 2005


Stadt Plön
Der Bürgermeister

Jens Paustian