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Datum: 28.12.2004

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön (4. Nachtrag)

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 15. Dezember 2004 die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön vom 14. August 1995 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 16. November 2001 wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:

§ 6 Ermäßigungen

Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung ab 50 Prozent und mehr nachweisen, zahlen eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,50 EURO.

Artikel 2

§ 8 wird um folgenden Absatz 6 ergänzt:

§ 8 Pflichten und Haftung der Wohnungseigentümer

(6) Sofern der Wohnungsgeber den ihm nach den Absätzen 1- 5 obliegenden Pflichten nicht nachkommt, wird die Kurabgabe durch die Stadt Plön - Tourist-Info- aufgrund einer Schätzung festgesetzt.


Artikel 3

§ 11 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

§ 11 Ordnungswidrigkeiten

Eine ordnungswidrige Handlung kann mit einer Geldbuße bis zum 5-fachen der entgangenen Kurabgabe, mindestens jedoch mit 100 € und höchstens 500 € geahndet werden.

Artikel 4

Diese Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft.

Plön, den 20. Dezember 2004

Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Ulf Demmin
Ulf Demmin

Veröffentlicht:

Plön, den 28. Dezember 2004

Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Ulf Demmin
Ulf Demmin