Sprungziele
Inhalt
Datum: 05.07.2003

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Stadt Plön; 1. Nachtrag

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 25. Juni 2003 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön (Ausbaubeitragssatzung), in Kraft getreten am 08. August 1999, wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 4 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:


Im Sinne der nachfolgenden Aufstellung gelten als Anliegerstraßen (bis zu einer Fahrbahnbreite von 6 m im Mittel

Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen,

Innerortsstraßen (bis zu einer Fahrbahnbreite von 10 m im Mittel)

Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen,

Hauptverkehrsstraßen (bis zu einer Fahrbahnbreite von 20 m im Mittel)

Straßen, die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

Vom beitragsfähigen Aufwand nach § 2 Abs. 1 werden folgende Kosten auf die Anlieger umgelegt: Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
Anliegerstraße/ Innerortsstraße/ Hauptverkehrsstraße
1. Fahrbahn (einschl. Sicherheitsstreifen, Rinnsteine) 75 %/ 50 %/ 25 %
2. Gehwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordsteine) 75 %/ 65 %/ 50 %
3. Park- und Abstellflächen 75 %/ 65 %/ 50 %
4. Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen) 75 %/ 50 %/ 30 %
5. Kombinierte Geh- und Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordsteine) 75 %/ 55 %/ 40 %
6. Unselbständige Grünanlagen, Straßenbegleitgrün 75 %/ 65 %/ 50 %
7. Bushaltebuchten 75 %/ 50 %/ 30 %
8. Beleuchtungseinrichtungen 75 %/ 60 %/ 40 %
9. Entwässerungseinrichtungen 75 %/ 60 %/ 40 %
10. Mischflächen 75 %/ 60 %/ -
11. Verkehrsberuhigte Bereiche 75 %/ 70 %/ -

Die übrigen zum beitragsfähigen Aufwand gehörenden Kosten gem. § 2 der Ausbaubeitragssatzung werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr. 1 – 11) entsprechend zugeordnet.

Artikel 2

§ 4 Absatz 6 tritt außer Kraft.


Artikel 3

Unanfechtbar gewordene Beitragsbescheide bleiben von dieser Nachtragssatzung unberührt.

Artikel 4

Diese Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 08. August 1999 in Kraft.

Plön, den 5. Juli 2003

Stadt Plön
Der Bürgermeister


Ulf Demmin
Veröffentlicht:

Plön, den 5. Juli 2003
Stadt Plön
Der Bürgermeister

Ulf Demmin