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Datum: 28.12.2004

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (4. Nachtrag)

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 15. Dezember 2004 die Satzung der Stadt Plön über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 17. November 1992 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 16. November 2001 wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3
Erhebungszeitraum, Beginn der Abgabepflicht,
Vorausleistung, Festsetzung

(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.


(2) Die Abgabepflicht beginnt am Anfang eines Kalenderjahres, jedoch nicht vor Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeit.

(3) Die Stadt erhebt zum 01.08. eines jeden Kalenderjahres eine Vorausleistung bis zur voraussichtlich entstehenden Höhe der Fremdenverkehrsabgabe.

(4) Die Fremdenverkehrsabgabe wird durch Abgabenbescheid für den jeweils zurückliegenden Erhebungszeitraum (Vorjahr) festgesetzt. Sie kann mit anderen Abgaben in einem Bescheid zusammengefasst werden.

Artikel 2

§ 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Kalkulation des umzulegenden Aufwandes

(2) Die Kalkulation des auf die Abgabepflichtigen zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen der Stadt ergibt sich aus der jährlich zu erstellenden und vom Hauptausschuss zu bestätigenden Berechnung.


Artikel 3

Diese Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft.

Plön, den 20. Dezember 2004

Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Ulf Demmin
Ulf Demmin

Veröffentlicht:

Plön, den 28. Dezember 2004

Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Ulf Demmin
Ulf Demmin