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Datum: 29.12.2003

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte (5. Nachtrag)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 17. Dezember 2003 folgende 5. Nachtragssatzung erlassen:


Artikel I

§ 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:

"Die Steuer beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat je Gerät
a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung
1. bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 140,00 €
2. bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 67,00 €
b) in anderen Örtlichkeiten
1. bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 123,00 €
2. bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 50,00 €
c) bei Geräten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird oder eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 500,00 €."

Artikel II

Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Plön, den 18. Dezember 2003
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Ulf Demmin

Veröffentlicht:

Plön, den 29. Dezember 2003
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Ulf Demmin