Sprungziele
Inhalt
Datum: 25.01.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer im Stadtgebiet Plön für das Kalenderjahr 2021

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.

Die Stadt Plön macht hinsichtlich der Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2021 von dieser Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch und setzt hiermit - vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheides 2021 in individuellen Fällen - die Grundsteuer für das Jahr 2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.

Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid 2021 erhalten, haben im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer zu entrichten, wie sie zuletzt für das Jahr 2020 festgesetzt wurde. Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheide wird ausdrücklich hingewiesen.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei der schriftlich beantragten „Jahreszahlung“ 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten.

Für Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Plön gerne zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, Postfach 46, 24301 Plön, durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung an rathaus@ploen.de-mail.de einzulegen.

Stadt Plön
Der Bürgermeister

Plön, den 25.01.2021
gez. Lars Winter