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Datum: 15.07.2008

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes für den nördlichen Teil des Max-Planck-Inst

Aufstellungsbeschluss und öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16g der Stadt Plön für das Gebiet östlich der August-Thienemann-Straße, südlich des Schöhsees, westlich des Schöhsees und der Ostseite des Grundstücks Rautenbergstraße 52 und nördlich der Südseite der Rautenbergstraße (nördlicher Teil des Max-Planck-Instituts)


a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 01. Juli 2008 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 g für das Gebiet östlich der August-Thienemann-Straße, südlich des Schöhsees, westlich des Schöhsees und der Ostseite des Grundstücks Rautenbergstraße 52 und nördlich der Südseite der Rautenbergstraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufzustellen. Wesentliches Planungsziel ist die Förderung der Innenentwicklung durch Nachverdichtung einer innerörtlichen Grundstücksfläche. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen; stattdessen kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.


b) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Der von der Ratsversammlung Plön in der Sitzung am 01. Juli 2008 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 g für das oben bezeichnete Gebiet sowie der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom

28. Juli 2008 bis einschließlich 29. August 2008

im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3/4 , Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Der Plangeltungsbereich ist in der unten abgedruckten Karte dargestellt.

Plön, den 15. Juli 2008
(LS)

S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
Bürgermeister