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Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der zurzeit geltenden Fassung und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 10. Oktober 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
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Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden |
erhöht |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
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Gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen |
125.100,00 € |
4.789.900,00 € |
4.915.000,00 € |
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die Ausgaben |
125.100,00 € |
4.789.900,00 € |
4.915.000,00 € |
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2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen |
2.258.200,00 € |
4.203.200,00 € |
1.945.000,00 € |
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die Ausgaben |
2.258.200,00 € |
4.203.200,00 € |
1.945.000,00 € |
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§ 2
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Es werden neu festgesetzt:
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von bisher 1.895.000,00 € |
auf 1.327.400,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | von bisher 0,00 € |
auf 2.409.700,00 € |
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Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den. 12. Oktober 2023
Schulverband Plön Stadt und Land
Die Schulverbandsvorsteherin
-L.S.-
gez. Mira Radünzel-Schneider
(Schulverbandsvorsteherin)
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die
zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.
Plön, den 16. Oktober 2023
Schulverband Plön Stadt und Land
Die Schulverbandsvorsteherin
-L.S.-
gez. Mira Radünzel-Schneider
(Schulverbandsvorsteherin)