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Datum: 16.10.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Schulverbandes Plön Stadt und Land über die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2023


Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der zurzeit geltenden Fassung und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 10. Oktober 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

                        



Gegenüber bisher 

nunmehr festgesetzt auf

1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen                              

125.100,00 €

4.789.900,00 €

4.915.000,00 €

die Ausgaben         

125.100,00 €


4.789.900,00 €

4.915.000,00 €

2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen                   


2.258.200,00 €

4.203.200,00 €        

1.945.000,00 €

die Ausgaben


2.258.200,00 €

4.203.200,00 €

1.945.000,00 €

 



§ 2

Es werden neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen        
von bisher 1.895.000,00 €
auf 1.327.400,00 €


der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0,00 €
auf 2.409.700,00 €







Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

Plön, den. 12. Oktober 2023

Schulverband Plön Stadt und Land

Die Schulverbandsvorsteherin

-L.S.-

gez. Mira Radünzel-Schneider

(Schulverbandsvorsteherin)

II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die

zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.

Plön, den 16. Oktober 2023

Schulverband Plön Stadt und Land

Die Schulverbandsvorsteherin

-L.S.-

gez. Mira Radünzel-Schneider

(Schulverbandsvorsteherin)