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Datum: 10.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung des Schulverbandes Plön Stadt und Land über die Haushaltssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 77 ff der Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 06. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 4.789.900,00 EUR

in der Ausgabe auf 4.789.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 4.203.200,00 EUR

in der Ausgabe auf 4.203.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

    1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.895.500,00 EUR
    2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
    3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000,00 EUR
    4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 14,30 Stellen

§ 3

Die Umlage für den Schulverband Plön Stadt und Land beträgt für

den Verwaltungshaushalt 3.350.000,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.

Die Genehmigung der Schulverbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Schulverbandsvorsteher ist verpflichtet, der Schulverbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5

Die Ausgaben eines Budgets mit Ausnahme der Ausgaben der Gruppierungsnummer 660 (Verfügungsmittel) sind übertragbar.

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

Plön, den. 08. Dezember 2022

Schulverband Plön Stadt und Land

Der Schulverbandsvorsteher

-L.S.-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

gez. Lars Winter                                                                                                                                                                                                                                                                          (Schulverbandsvorsteher)

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die

zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.

Plön, den 08. Dezember 2022

Schulverband Plön Stadt und Land

Der Schulverbandsvorsteher

-L.S.-

gez. Lars Winter

 (Schulverbandsvorsteher)