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Datum: 08.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Schulverbandes Plön Stadt und Land über die Haushaltssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des §77 der Gemeindeordnung sowie des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 05. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit                                                                                                     

     einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                            4.986.900 EUR

     einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                              4.746.500 EUR

     einem Jahresüberschuss von                                                                37.100 EUR

2. im Finanzplan mit

     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

     Verwaltungstätigkeit auf                                                                   4.755.500 EUR

     einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

     Verwaltungstätigkeit auf                                                                   4.278.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                3.110.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              3.557.500 EUR

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

     Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                        1.766.100 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf        1.423.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                      1.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   14,56 Stellen

§3

(1) Die Verbandsumlage wird für die Schullast auf 2.669.600 EUR festgesetzt und nach     Maßgabe des § 56 Abs. 2 SchulG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes verteilt.

(2) Die Verbandsumlage wird für die Schulbaulast auf 680.400 EUR festgesetzt und nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 Satz 3 der Verbandssatzung des Schulverbandes verteilt.

§4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Schulverbandsvorsteherin ihre Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann beträgt 10.000 EUR.

§5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 30.000 EUR beträgt.

Eine kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

Plön, den 07. Dezember 2023

Schulverband Plön Stadt und Land

Die Schulverbandsvorsteherin

L.S.

gez. Mira Radünzel-Schneider

(Schulverbandsvorsteherin)

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.

Plön, den 08. Dezember 2023

Schulverband Plön Stadt und Land

Die Schulverbandsvorsteherin

L.S.

gez. Mira Radünzel-Schneider

(Schulverbandsvorsteherin)