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Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2022 das endgültige Ergebnis der am 11.September 2022 durchgeführten Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Plön ermittelt und wie folgt festgestellt:
A: Anzahl der Wahlberechtigten: 7.513
B: Anzahl der Wählerinnen und Wähler: 3.072
C: Ungültige Stimmen: 43
D: Gültige Stimmen: 3.029
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber:
Winter, Lars JA-Stimmen 1.194
Winter, Lars NEIN-Stimmen 1.835
Damit gilt der Bewerber Lars Winter als nicht gewählt.
Nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 GO erfolgt nun die Wahl des hauptamtlichen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin durch die Ratsversammlung der Stadt Plön.
Alle übrigen Angaben des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters können bei dem Gemeindewahlleiter während der Dienstzeit eingesehen werden.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 des
Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets sowie jeder Bewerber binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathaus, Schloßberg 3 - 4, Zimmer 1, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Plön, den 12. September 2022
-L.S.-
Stadt Plön
Der Gemeindewahlleiter
gez. Mark Westerwelle