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Datum: 25.08.2008

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 baugesetzbuch (BauGB) der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für den »Bereich Seewiesen Tramm«

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 01.07.2008 den zur Auslegung bestimmten Entwurf der 80. F- Planänderung gebilligt.
Der Plangeltungsbereich umfasst das Gebiet „Seewiesen“ zwischen der neuen Stadtgrenze zur Gemeinde Rathjensdorf, dem Ostufer des Kleinen Plöner Sees, der nördlichen Begrenzung des Klärwerks bis zur heutigen Bundesstraße B 76, der westlichen Straßenseite der B 76 bis zum stadtseitigen Grenze der Kleingartenanlage Am Köhlen und dem Westufer des Trammer Sees bis zur neuen Stadtgrenze.
Nach Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs.1 BauGB) soll nunmehr für den Entwurf der 80. F- Planänderung mit Begründung und Umweltbericht die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Entwürfe liegen in der Zeit

vom 03.September 2008 bis zum 02. Oktober 2008 (einschließlich)
im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3-4 ,
Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57

während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ebenfalls öffentlich ausgelegt und zur Einsichtnahme bereitgehalten werden die während der beiden o.g. Verfahrensschritte bereits abgegebenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.2 Satz 1):

· Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 22.01.2007
· Landrat des Kreises Plön (Kreisbauamt, untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde) vom 05.02.2007
· Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 02.02.2007
· Staatliches Umweltamt Kiel vom 27.02.2007
· Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 31.01.2007
· NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. vom 07.02.2007
· Wasser Otter Mensch e.V., Verein für Ökosystemschutz und –nutzung vom 02.02.2007
· Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwentinegebiet im Kreis Plön vom 24.01.2007
Zur Einsichtnahme bereitgehalten wird ebenfalls das Protokoll des am 24.01.2007 durchgeführten Behördengespräches (Scoping-Termin).

Verfügbar sind folgende umweltbezogene Informationen zu Lärm, Staub, Geruch, Landschaft und Natur (§ 3 Abs.2 Satz 2):

· Landschaftsplan der Gemeinde Rathjensdorf
· Landschaftsplan der Stadt Plön
· Umweltverträglichkeitsstudie zum Siedlungsprojekt 'Seewiesen Plön/Rathjensdorf'
· Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 1
· Abschätzung der FFH-Verträglichkeit (FFH-Vorprüfung) des Vorhabens in Bezug zum Gebiet der nationalen Meldeliste DE 1828-391 (FFH) „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“
· Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Bau eines Boden-Zwischenlagers, eines Retentionsteiches sowie einer Verschwenkung der Trammer Au
· Biologische Grundlagenerfassung im Bereich 'Seewiesen' - Vegetation und Fauna
· Erweiterung der faunistischen Untersuchung im Bereich 'Seewiesen'
· Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet 'Trammer See, Schluensee, Wald- und Knicklandschaft zwischen Schöhsee und Behler See und Umgebung'
· FFH-Gebiet 'Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung' - Daten aus dem Umweltbericht des Landes Schleswig-Holstein zu Natura-2000-Gebieten (Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein,
www.umweltdaten.landsh.de)
· Hydrogeologie - Hydrogeologische Bestandsaufnahme
· Erläuterungsbericht zur Seeherstellung
· Hydraulische Berechnung - Erläuterungsbericht
· Schalltechnische Untersuchung zur Betrachtung der Schallimmissionen durch die Bundesstraße 76
· Immissionsprognose zur Betrachtung der Immissionssituation (Klärwerk, Kompostplatz)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten Bürger die Planunterlagen und umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen einsehen und Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):

Nach § 3 Landes-UVP-Gesetz (LUVPG) i.V.m. Nr. 1.19 der Anlage 1 des Gesetzes besteht für die Herstellung des Sees die Verpflichtung zur Durchführung einer 'allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls'. Aufgrund der Größenordnung des Vorhabens und der im Vorfeld der Planung dargelegten Eingriffsumfänge bzw. der sich abzeichnenden möglichen Umweltauswirkungen wurde gemäß § 6 LUVPG die UVP-Pflicht seitens der zuständigen unteren Wasserbehörde festgestellt.

Plön, den 25. August 2008

(LS)
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian