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Datum: 18.10.2023

Bekanntmachung über die 1. Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Entschädigung der in der Stadt Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger

Aufgrund der §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30.05.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 284) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom 29.03.2023 (GVOBL. Schl.-H., 215) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 04.10.2023 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

§ 5 Bürgerliche Mitglieder

In § 5 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

(2) Die nicht der Ratsversammlung angehörenden stellvertretenden Ausschussmitglieder (stellvertretende bürgerliche Mitglieder) erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes bürgerliches Mitglied gewählt sind, Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes gemäß § 12 der Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2023 in Kraft.

Ausgefertigt:

Plön, den 13.10. 2023                                       - L. S. -

Stadt Plön

Die Bürgermeisterin

gez. Mira Radünzel-Schneider

Mira Radünzel-Schneider   

Veröffentlicht:

                                                          - L. S. -

Plön, den 18.10.2023

Stadt Plön

Die Bürgermeisterin

gez. Mira Radünzel-Schneider       

Mira Radünzel-Schneider