Aufgrund der §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30.05.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 284) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom 29.03.2023 (GVOBL. Schl.-H., 215) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 04.10.2023 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 5 Bürgerliche Mitglieder
In § 5 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
(2) Die nicht der Ratsversammlung angehörenden stellvertretenden Ausschussmitglieder (stellvertretende bürgerliche Mitglieder) erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes bürgerliches Mitglied gewählt sind, Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes gemäß § 12 der Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2023 in Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 13.10. 2023 - L. S. -
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
gez. Mira Radünzel-Schneider
Mira Radünzel-Schneider
Veröffentlicht:
- L. S. -
Plön, den 18.10.2023
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
gez. Mira Radünzel-Schneider
Mira Radünzel-Schneider