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Datum: 21.12.2022

Bekanntmachung über die Aufhebung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf

A u f h e b u n g s v e r t r a g

zwischen

der Gemeinde Rathjensdorf, vertreten durch die Bürgermeisterin

und

der Stadt Plön, vertreten durch den Bürgermeister

wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Rathjensdorf vom 18. Oktober 2022 und der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 21. September 2022 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde aufgrund § 17 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i.V.m. § 5 Abs. 1 und 5 GkZ sowie § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen:

Präambel

Der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf wurde durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 unter dem Namen „Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf“ von der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf errichtet und diesem wurde die Aufgabe übertragen, Voraussetzungen für die Bebauung im Verbandsgebiet zu schaffen. Nachdem der Planungsverband den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 2 vom 09. April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben hat und keine weiteren Planungsziele verfolgt, sind die Voraussetzungen für den Zusammenschluss entfallen. Der Planungsverband ist somit durch öffentlich-rechtlichen Vertrag aufzuheben. Die ihm in § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 18. Juli 2006 übertragenen Aufgaben fallen wieder auf die Gemeinde Rathjensdorf und die Stadt Plön zurück.

§ 1

Aufhebung

(1)        Der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

(2)        Vermögen, über das sich auseinanderzusetzen wäre, besteht nicht. Schulden über die sich auseinanderzusetzen wären, sind nicht vorhanden.

(3)        Vom Planungsverband erlassene Rechtsvorschriften, Mitgliedschaften, Verträge, Beschäftigungsverhältnisse und andere öffentlich- oder privat-rechtliche Rechtspositionen  des Planungsverbandes, die einer Rechtsnachfolgeregelung bedürfen, existieren nicht.

(4)        Dingliche Rechte, die einer Regelung in diesem Aufhebungsvertrag und einer Berichtigung öffentlicher Bücher gemäß § 17 Abs. 1 GkZ i.V.m. § 16 Abs. 2 GO bedürfen, existieren nicht.

§ 2

Genehmigung und Bekanntmachung

(1)        Dieser Aufhebungsvertrag bedarf nach § 17 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

(2)        Nach erfolgter Genehmigung dieses Aufhebungsvertrages wird dieser Vertrag örtlich bekannt gemacht  gem. § 39 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 38 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG).

(3)        Dieser Aufhebungsvertrag wurde am 09. Dezember 2022 durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön genehmigt.

§ 3

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn Sie den Punkt bedacht hätten.

Rathjensdorf, den 04. November 2022          Plön, den 11. Oktober 2022

gez. Gertrud Henningsen                                 gez. Lars Winter

Gemeinde Rathjensdorf                                   Stadt Plön

Die Bürgermeisterin                                         Der Bürgermeister