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Datum: 11.08.2023

Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, für das Gebiet nördlich der Straße "Vorderster Kamp" und westlich der Straße "Siedlung" im Ortsteil Kleinmeinsdorf

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.05.2023 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bösdorf für das Gebiet nördlich der Straße „Vorderster Kamp“ und westlich der Straße „Siedlung“ im Ortsteil Kleinmeinsdorf mit Bescheid vom 21.07.2023; Az.: IV 524-512.111-57.009 (6.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt:

Alle Interessierten können die 6. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Stadt Plön, Zimmer 30, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente unter der Adresse www.boesdorf-holstein.de ins Internet eingestellt

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Bösdorf, 02.08.2023

Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister                        (L.S.)

Georg Biss

Bürgermeister