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Datum: 27.03.2008

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des nördlich des Osterfriedhofs gelegenen Flurstücks 36/1 der Flur 9 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 12.03.2008 nach Durchführung der „vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs.1 BauGB) den Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des nördlich des Osterfriedhofs gelegenen Flurstücks 36/1 der Flur 9, der Begründung mit dem Umweltbericht und des grünordnerischen Fachbeitrages gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf liegt in der Zeit

vom 07. April 2008 bis zum 09. Mai 2008 (einschließlich)
im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3/4 ,
Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der beiden oben genannten Verfahrensschritte wurden von den beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.2 Satz 1) keine umweltbezogenen Stellungnahmen abgegeben.

Verfügbar sind folgende umweltbezogene Informationen (§ 3 Abs.2 Satz 2):
· Gemeinsamer Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur, Umwelt und Forsten vom Juli 1998, „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen zum Baurecht“
· Landschaftsplan der Stadt Plön vom Oktober 2000

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten Bürger die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).


Plön, den 27. März 2008
(LS) S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

Jens Paustian