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Datum: 27.06.2008

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 1 des Planungsverbandes für den Bereich »Seewiesen Tramm« zwischen Tramm und der B 76

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Seewiesen“ Plön/Rathjensdorf hat in ihrer Sitzung am 04.06.2008 den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den oben genannten Bebauungsplan gefasst. Der Plangeltungsbereich umfasst das Gebiet „Seewiesen“ östlich der geplanten Trasse der B 76, südlich der neuen Gemeindegrenze zwischen Plön und Rathjensdorf, südwestlich der Ortslage Tramm und nordwestlich des Trammer Sees.

Nach Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs.1 BauGB) soll nunmehr für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 mit Begründung und Umweltbericht die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Entwürfe liegen in der Zeit

vom 07.Juli 2008 bis zum 06. August 2008 (einschließlich)
im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3-4 ,
Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ebenfalls öffentlich ausgelegt und zur Einsichtnahme bereitgehalten werden die während der beiden o.g. Verfahrensschritte bereits abgegebenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.2 Satz 1):

· Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 22.01.2007
· Landrat des Kreises Plön (Kreisbauamt, untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde) vom 05.02.2007
· Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 02.02.2007
· Staatliches Umweltamt Kiel vom 27.02.2007
· Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 31.01.2007
· NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. vom 07.02.2007
· Wasser Otter Mensch e.V., Verein für Ökosystemschutz und –nutzung vom 02.02.2007
· Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwentinegebiet im Kreis Plön vom 24.01.2007
Zur Einsichtnahme bereitgehalten wird ebenfalls das Protokoll des am 24.01.2007 durchgeführten Behördengespräches (Scoping-Termin).

Verfügbar sind folgende umweltbezogene Informationen zu Lärm, Staub, Geruch, Landschaft und Natur (§ 3 Abs.2 Satz 2):

· Landschaftsplan der Gemeinde Rathjensdorf
· Landschaftsplan der Stadt Plön
· Umweltverträglichkeitsstudie zum Siedlungsprojekt 'Seewiesen
Plön/Rathjensdorf'
· Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 1
· Abschätzung der FFH-Verträglichkeit (FFH-Vorprüfung) des Vorhabens in Bezug zum Gebiet der nationalen Meldeliste DE 1828-391 (FFH) „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“
· Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Bau eines Boden-Zwischenlagers, eines Retentionsteiches sowie einer Verschwenkung der Trammer Au
· Biologische Grundlagenerfassung im Bereich 'Seewiesen' - Vegetation und Fauna
· Erweiterung der faunistischen Untersuchung im Bereich 'Seewiesen'
· Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet 'Trammer See, Schluensee, Wald- und Knicklandschaft zwischen Schöhsee und Behler See und Umgebung'
· FFH-Gebiet 'Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung' - Daten aus dem Umweltbericht des Landes Schleswig-Holstein zu Natura-2000-Gebieten (Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein,
www.umweltdaten.landsh.de)
· Hydrogeologie - Hydrogeologische Bestandsaufnahme
· Erläuterungsbericht zur Seeherstellung
· Hydraulische Berechnung - Erläuterungsbericht
· Schalltechnische Untersuchung zur Betrachtung der Schallimmissionen durch die Bundesstraße 76
· Immissionsprognose zur Betrachtung der Immissionssituation (Klärwerk, Kompostplatz)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten Bürger die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, wenn der Planungsverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):

Nach § 3 Landes-UVP-Gesetz (LUVPG) i.V.m. Nr. 1.19 der Anlage 1 des Gesetzes besteht für die Herstellung des Sees die Verpflichtung zur Durchführung einer 'allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls'. Aufgrund der Größenordnung des Vorhabens und der im Vorfeld der Planung dargelegten Eingriffsumfänge bzw. der sich abzeichnenden möglichen Umweltauswirkungen wurde gemäß § 6 LUVPG die UVP-Pflicht seitens der zuständigen unteren Wasserbehörde festgestellt.

Plön, den 27. Juni 2008

(LS)
Planungsverband „Seewiesen“ Plön/Rathjensdorf
Der Verbandsvorsteher
Jens Paustian