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Datum: 19.12.2023

Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Plön vom 16.12.2020

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57) sowie der §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 3 Abs. 1 und Abs. 8 sowie § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27), jeweils in ihrer geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 13.12.2023 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:


Artikel 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
Der Steuersatz beträgt 4,5 v.H. der Bemessungsgrundlage nach § 4.

Artikel 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
in der Stadt Plön vom 16.12.2020 tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Plön, den 18.12.2023
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
-L.S.-
gez. Mira Radünzel-Schneider

Veröffentlicht:
Plön, den 19.12.2023
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
-L.S.-
gez. Mira Radünzel-Schneider