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Datum: 19.12.2023

Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1 Absatz 1; 2; 6 Absatz 1 und Absatz 4 sowie 18 Absatz 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), sowie des § 45 Absätze 1, 3 Satz 2 Ziffer 3 und Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig- Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631 ber. 2004 S. 140) und § 7 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Plön (Straßenreinigungssatzung), jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 13.12.2023 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

Artikel 1
§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
(4) Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge des
Grundstücks
a) bei 1 x wöchentlicher Reinigung 4,27 EUR
b) bei 5 x wöchentlicher Reinigung 21,71 EUR
Die Straßenreinigungsgebühr je Monat beträgt ein Zwölftel des nach dem Jahressatz
zu errechnenden Betrages.

Artikel 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön (Straßenrenigungsgebührensatzung)
tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Plön, den 18.12.2023
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
-L.S.-
gez. Mira Radünzel-Schneider

Veröffentlicht:
Plön, den 19.12.2023
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
-L.S.-
gez. Mira Radünzel-Schneider